Sondertilgung
Da wir mit über 60 Finanzierungspartnern zusammenarbeiten, können wir Ihnen ein besonders breites Spektrum an Sondertilgungsvarianten anbieten.
So funktioniert die Sondertilgung:
Die meisten unserer Finanzierungspartner bieten die Möglichkeit, neben der planmäßigen Tilgung, die Sie jeden Monat leisten, zu bestimmten Terminen Sondertilgungen vorzunehmen und somit die
Restschuld des Darlehens frühzeitig zu reduzieren.
Die meisten Institute verlangen jedoch insbesondere bei höheren Sondertilgungsbeiträgen erhebliche Zinsaufschläge. Daher ist es wichtig, dass Sie abklären, ob ihnen innerhalb der Zinsbindung überhaupt zusätzliches Kapital zur Verfügung stehen wird und wie viel Ihnen die Sondertilgungsoption tatsächlich wert ist.
Hierbei ist zu beachten, dass für Zinsbindungen, die für länger als für 10 Jahre vereinbart wurden, grundsätzlich ein gesetzliches Kündigungsrecht (§609a BGB) vorliegt. Damit ist es möglich, das Darlehen mit einer Frist von 6 Monaten, nach Auszahlung der letzten Kreditrate, vollständig oder teilweise zurückzuzahlen.
Für wen bietet sich die Vereinbarung einer Sondertilgungsoption an?
Viele Kreditnehmer beantragen eine Sondertilgung, um die jährlich zufließende Eigenheimzulage zur schnelleren Rückzahlung des Darlehens zu verwenden. Da diese Zahlung jedoch jedes Jahr sicher ist,
ist es auch möglich, hierfür eine höhere Tilgung zu vereinbaren und so einen Konditionsaufschlag zu sparen.
Beispiel: Bei einem Darlehen von 200.000 Euro und einer jährlichen Eigenheimzulage von 2.500 Euro kann sich Ihr Kunde eine zusätzliche Tilgung von ca. 1,27% p.a. leisten.
Wenn Sie in den nächsten Jahren mit größeren Einmalbeträgen rechnen (z.B. Firmenverkauf, Erbschaft etc.), ist entweder die Vereinbarung einer Sondertilgungsoption möglich, oder auch die Wahl einer deutlich kürzeren Zinsbindung für einen Teil des Darlehens. Hiermit sind im Regelfall sogar noch wesentlich günstigere Konditionen erzielbar.
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